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Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist ein eigenständiges Verfahren zur Behandlung von seelischen, sozialen oder psychosoma­tisch bedingten Lei­denszuständen.

 

Die Ausübung der Psychotherapie ist durch die Ärztliche Berufsordnung und das Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1999 geregelt:

 

  • Berechtigt zur Ausübung von Psychotherapie sind Ärzte mit den Fach­arztbe­zeich­nung­­en „Psychosomatische Medizin und Psychothe­ra­pie“, „Psych­iatrie und Psycho­therapie“ sowie approbierte „Psychologische Psycho­thera­peuten“. Im Bereich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind es die Fach­ärzte für „Kinder- Und Jugendlichenpsychiatrie und Psycho­the­rapie“ und die  approbierten „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“.

 

Im Zentrum der psychotherapeuti­schen Behandlung stehen das Gespräch und der Aus­tausch zwischen Pa­tienten und Psychotherapeuten. Je nach psycho­therapeu­tischer Methode kann die­ser Austausch durch Übungen und andere Interventionen unterstützt und gefördert werden.

 

Formen der Psychotherapie?

Man unterscheidet Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppentherapie.

 

Wie und wodurch wirkt Psychotherapie und wie verläuft  sie?

Psychotherapie kann kurativ (heilend), palliativ (lindernd), gesundheitsför­dernd, prä­ventiv (vorbeugend) und die Persönlichkeit entwickelnd wirken.

 

Belegte Wirkfak­to­ren sind einfühlendes Verstehen, emotionale Annahme und Stütze durch den/die Psy­cho­thera­peutIn.

 

  • Darüber hinaus wirkt Psychotherapie durch die Förderung des emotionalen Aus­drucks, die Förderung von Einsichts- und Sinneser­leben, die Förderung kommunikati­ver Kompetenz und Beziehungsfähigkeit, die Förderung der Be­wusstheit, Selbstre­gulation, die Förderung von Lernmöglichkeiten, Lernpro­zess­en und Interessen, ebenso durch die Förderung kreativer Erlebnis­mög­lichkeiten sowie die Erarbeitung von positiven Zukunftsperspektiven.

 

  • Sehr entscheidend sind auch die Förderung eines positiven, persönlichen Wertebezuges sowie die Förderung tragfähiger sozialer Netzwerke und Er­fahrungen der Zusammengehörigkeit.

 

In der Regel verläuft die Psychotherapie so:

Der/die PatientIn beschreibt in einem Erstkontakt die Beschwerden; dabei sollten auch seine/ihre Erwartungen und Motivationen besprochen werden. Danach erfolgen die therapeutischen Interventionen manchmal unter Einbezug des Umfelds und der Lebensgeschichte des/der PatientIn. In einer gemeinsamen Reflexion zwischen Pa­tientIn und TherapeutIn wird das zuvor Bearbeitete integriert, um die Umsetzung des Erfahrenen oder Erlernten im Alltag zu fördern.

 

Wann wird Psychotherapie durchgeführt?

  • Bei psychischen Störungen oder psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen aller Altersgruppen:
  • Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, posttraumatische Stress­zustände, Suchtprobleme, Verhal­tensstörungen, Sexualstörungen, Schulversagen, Ängste (Phobien, Panikattacken), Lernstörungen, Dissozialität, Ablösungs-, Trennungs- und Verlustproblematiken und ihre somatischen und psychi­schen Folgen.
  • Bei Störungen und Erkrankungen infolge allgemeiner Lebens- bzw. Verän­derungs­krisen, in denen der/die PatientIn das Gefühl hat, damit alleine nicht mehr zurecht zu kommen.
  • Für die Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden.
  • Unterstützend bei einer medikamentösen Behandlung.

 

In welchen Fällen reicht Psychotherapie nicht bzw. nur unter Vorbehalt aus?

Begrenzungen in der psychotherapeutischen Behandlung sind dann gegeben, wenn seelische Erkrankungen zuerst bzw. begleitend eine medizinische Maßnahme erfordern.

 

Worauf sollten Sie bei Beginn einer Psychotherapie achten?

Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Therapie über die verschiedenen psycho­thera­peutischen Verfahren zu informieren.

  • Der Beginn einer Psychotherapie soll auf eine freie Entscheidung des/der PatientIn hin erfolgen. Er/sie soll das Gefühl haben, dem/der TherapeutIn vertrauen zu können. Das psychotherapeutische Verfahren sollte mit seinen Methoden, Techniken und Rahmenbedingungen von dem/der Patien­tIn gut annehmbar sein.
  • Zu Beginn der Therapie hat der/die PsychotherapeutIn mit dem/der PatientIn in einem partnerschaftlichen Übereinkommen auszuhandeln, warum Psycho­therapie in Anspruch genommen wird, welche Ziele im Rahmen der Therapie erreicht werden sollen und woran der Therapieerfolg nach Abschluss der Be­handlung gemessen werden soll. Ein von PatientInnen mit gestalteter Thera­pie­prozess hat sich für die Gesundung als hilfreich erwiesen.
  • Bei stationärer Psychotherapie findet die Klärung der Behandlungsnotwendig­keit in einem ambulanten Vorgespräch statt, in welchem die/der PatientIn über die Art und Weise sowie die Ziele einer (teil-)stati­onären Behandlung infor­m­iert wird.

 

PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG

 

Wie oft? Frequenz und Dauer der psychotherapeutischen Behandlung

Frequenz und Dauer hängen vom jeweiligen Störungsbild bzw. von der Lebens­situ­ation des/der PatientIn ab und fallen je nach angewandter Methode unter­schied­lich aus. Der/die PatientIn kann jederzeit die Therapie beenden, soll dies aber mit sein­em/ihrer PsychotherapeutIn vorher besprechen! Die Dauer der psychothera­peuti­schen Be­hand­lung ist zu begründen.

 

Was müssen PatientInnen beachten?

 

Rechte und Pflichten bei einer psychotherapeutischen Behandlung - besondere Hinweise

  • Zu Beginn der Behandlung ist ein „Therapievertrag“ (mündlich oder schriftlich) bezüglich der Vorgangsweise und Ziel(e) der Psychotherapie zwischen Pa­tien­tIn und PsychotherapeutIn zu vereinbaren.
  • Im Rahmen der vertrags- oder privatärztlichen Versorgung ist eine Übernahme der Be­hand­lungskosten durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen dann möglich, wenn die Behandlung durch niedergelassene Fachärzte und Psycho­logische Psychotherapeuten erbracht wird. Die Kostenübernahme muss vor dem Behandlungsbeginn beantragt werden (anonymes Gutachterverfahren).
  • In der Therapie ist der respektvolle Umgang mit den Wünschen des/der Pa­tientIn unabdingbar.
  • Der/die PatientIn hat ein Recht darauf, dass der/die PsychotherapeutIn Fragen zum therapeutischen Vorgehen beantwortet.
  • PsychotherapeutInnen dürfen nicht ihre persönlichen, wirtschaftlichen oder sexuellen Interessen gegenüber PatientInnen verfolgen.
  • Die Psychotherapie sollte langfristig soziale Kontakte fördern und nicht be­lasten.
  • Der/die TherapeutIn hat entsprechend der Berufsordnung für Ärzte und dem Psychotherapeuten­gesetz Berufspflichten, wie z.B. die Teilnahme an regel­mäßigen Fort- und Weiterbildungen und gem. § 203 StGb (Verletzung von Privatgeheimnissen) die Pflicht zur Verschwiegenheit. Jeder/jede Psycho­thera­peutIn soll zudem regelmäßig Supervision in Anspruch nehmen.
  • In Deutschland gibt es im ambulanten Bereich zwei anerkannte wissen­schaft­lich-psychotherapeuti­sche Methoden und drei Verfahren. Alle Verfahren wer­den als Einzel- und Gruppenpsychotherapie angeboten:
  • tiefenpsychologisch-psychodynamische Methode: tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie,
  • verhaltenstherapeutisch Methode: Verhaltenstherapie.

 

Wechselwirkungen von Psychotherapie

Wenn der/die PatientIn zur selben Zeit mehrere Psychotherapien oder psychosoziale Beratungen in Anspruch nimmt, kann dies zu unerwünschten Wirkungen führen.

Bei der stationären Psychotherapie wirken der notwendige Austausch und eine ge­mein­same Supervision der an der Behandlung beteiligten Therapeuten der Ent­wick­lung negativer Wechselwirkungen entgegen.

 

Nebenwirkungen von Psychotherapie

  • Es kann Phasen der Symptomverschlechterung geben.
  • Es können Phasen von Selbstüberschätzung und/oder Selbstzweifel eintreten.
  • Partnerschaftliche, familiäre und freundschaftliche Beziehungen können sich verändern, verbessern oder verschlechtern.
  • Berufliche Veränderungen in positiver und negativer Weise können auftreten

 

In der Therapie sind diese „Nebenwirkungen“ mit dem/der PsychotherapeutIn zu be­sprechen.

 

Welche unerwünschten Wirkungen können durch Psychotherapie auftreten?

  • Die finanzielle und zeitliche Belastung.
  • Verstrickungen in der Beziehung zum/zur PsychotherapeutIn:
  • Die psychotherapeutische Beziehung ist keine private, sondern eine bezahlte Arbeitsbeziehung. Wenn überhaupt keine Veränderung in Richtung der gestellten Therapie­ziele eintritt, wird empfohlen:
  • Ansprechen der Problematik mit dem/der PsychotherapeutIn.
  • Eventuell nochmalige/zusätzliche medizinische Abklärung.
  • Einen Wechsel der Behandlung in Betracht ziehen.

 

Für alle Fragen stehen ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Bei Fragen zur Kosten­­über­nahme der Behandlung wenden Sie sich bitte an ihre Ver­sicherung, bei Versorgungsrechts­fragen an die zuständige Vertragsärztliche Ver­eini­gung (www.kvbawue.de), bei berufsrechtlichen Fragen zur Behand­lung oder Besch­werden an die Ärzte­kammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de). 

 

Bei ethischen Fragestellungen können Sie sich auch an die Ethikkommissionen der Fach­gesell­schaften DPG oder der DGPT wenden.

 

Broschüre zum Patientenrechtegesetz der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg.

 

Bearbeitung: Dr. Thomas Wesle

 

Quelle:

Donau-Universität Krems,

Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie

Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, 3500 Krems, Austria

www.donau-uni.ac.at/psymed

Version_4 Februar 2011 auf Basis des Forschungsprojektes

„Risiko, Nebenwirkungen und Schäden durch Psychotherapie“