Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist ein eigenständiges Verfahren zur Behandlung von seelischen, sozialen oder psychosomatisch
bedingten Leidenszuständen.
Die Ausübung der Psychotherapie ist durch die Ärztliche Berufsordnung und das Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr
1999 geregelt:
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Berechtigt zur Ausübung von Psychotherapie sind Ärzte mit den Facharztbezeichnungen „Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ sowie approbierte „Psychologische Psychotherapeuten“. Im Bereich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind es
die Fachärzte für „Kinder- Und Jugendlichenpsychiatrie und Psychotherapie“ und die approbierten „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“.
Im Zentrum der psychotherapeutischen Behandlung stehen das Gespräch und der Austausch zwischen Patienten und
Psychotherapeuten. Je nach psychotherapeutischer Methode kann dieser Austausch durch Übungen und andere Interventionen unterstützt und gefördert werden.
Formen der Psychotherapie?
Man unterscheidet Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppentherapie.
Wie und wodurch wirkt Psychotherapie und wie verläuft sie?
Psychotherapie kann kurativ (heilend), palliativ (lindernd), gesundheitsfördernd, präventiv (vorbeugend) und die
Persönlichkeit entwickelnd wirken.
Belegte Wirkfaktoren sind einfühlendes Verstehen, emotionale Annahme und Stütze durch den/die
PsychotherapeutIn.
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Darüber hinaus wirkt Psychotherapie durch die Förderung des emotionalen Ausdrucks, die Förderung von Einsichts- und
Sinneserleben, die Förderung kommunikativer Kompetenz und Beziehungsfähigkeit, die Förderung der Bewusstheit, Selbstregulation, die Förderung von Lernmöglichkeiten,
Lernprozessen und Interessen, ebenso durch die Förderung kreativer Erlebnismöglichkeiten sowie die Erarbeitung von positiven Zukunftsperspektiven.
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Sehr entscheidend sind auch die Förderung eines positiven, persönlichen Wertebezuges sowie die Förderung tragfähiger
sozialer Netzwerke und Erfahrungen der Zusammengehörigkeit.
In der Regel verläuft die Psychotherapie so:
Der/die PatientIn beschreibt in einem Erstkontakt die Beschwerden; dabei sollten auch seine/ihre
Erwartungen und Motivationen besprochen werden. Danach erfolgen die therapeutischen Interventionen manchmal unter Einbezug des Umfelds und der Lebensgeschichte des/der PatientIn.
In einer gemeinsamen Reflexion zwischen PatientIn und TherapeutIn wird das zuvor Bearbeitete integriert, um die Umsetzung des Erfahrenen oder Erlernten im Alltag zu
fördern.
Wann wird Psychotherapie durchgeführt?
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Bei psychischen Störungen oder psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen aller Altersgruppen:
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Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, posttraumatische Stresszustände, Suchtprobleme, Verhaltensstörungen,
Sexualstörungen, Schulversagen, Ängste (Phobien, Panikattacken), Lernstörungen, Dissozialität, Ablösungs-, Trennungs- und Verlustproblematiken und ihre somatischen und
psychischen Folgen.
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Bei Störungen und Erkrankungen infolge allgemeiner Lebens- bzw. Veränderungskrisen, in denen der/die PatientIn das Gefühl
hat, damit alleine nicht mehr zurecht zu kommen.
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Für die Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden.
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Unterstützend bei einer medikamentösen Behandlung.
In welchen Fällen reicht Psychotherapie nicht bzw. nur unter Vorbehalt
aus?
Begrenzungen in der psychotherapeutischen Behandlung sind dann gegeben, wenn seelische Erkrankungen zuerst bzw.
begleitend eine medizinische Maßnahme erfordern.
Worauf sollten Sie bei Beginn einer Psychotherapie achten?
Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Therapie über die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren zu
informieren.
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Der Beginn einer Psychotherapie soll auf eine freie Entscheidung des/der PatientIn hin erfolgen. Er/sie soll das Gefühl
haben, dem/der TherapeutIn vertrauen zu können. Das psychotherapeutische Verfahren sollte mit seinen Methoden, Techniken und Rahmenbedingungen von dem/der PatientIn gut
annehmbar sein.
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Zu Beginn der Therapie hat der/die PsychotherapeutIn mit dem/der PatientIn in einem partnerschaftlichen Übereinkommen
auszuhandeln, warum Psychotherapie in Anspruch genommen wird, welche Ziele im Rahmen der Therapie erreicht werden sollen und woran der Therapieerfolg nach Abschluss der
Behandlung gemessen werden soll. Ein von PatientInnen mit gestalteter Therapieprozess hat sich für die Gesundung als hilfreich erwiesen.
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Bei stationärer Psychotherapie findet die Klärung der Behandlungsnotwendigkeit in einem ambulanten Vorgespräch statt, in
welchem die/der PatientIn über die Art und Weise sowie die Ziele einer (teil-)stationären Behandlung informiert wird.
PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG
Wie oft? Frequenz und Dauer der psychotherapeutischen Behandlung
Frequenz und Dauer hängen vom jeweiligen Störungsbild bzw. von der Lebenssituation des/der PatientIn ab und
fallen je nach angewandter Methode unterschiedlich aus. Der/die PatientIn kann jederzeit die Therapie beenden, soll dies aber mit seinem/ihrer PsychotherapeutIn vorher
besprechen! Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung ist zu begründen.
Was müssen PatientInnen beachten?
Rechte und Pflichten bei einer psychotherapeutischen Behandlung - besondere Hinweise
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Zu Beginn der Behandlung ist ein „Therapievertrag“ (mündlich oder schriftlich) bezüglich der Vorgangsweise und Ziel(e) der
Psychotherapie zwischen PatientIn und PsychotherapeutIn zu vereinbaren.
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Im Rahmen der vertrags- oder privatärztlichen Versorgung ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen
und privaten Krankenkassen dann möglich, wenn die Behandlung durch niedergelassene Fachärzte und Psychologische Psychotherapeuten erbracht wird. Die Kostenübernahme muss vor
dem Behandlungsbeginn beantragt werden (anonymes Gutachterverfahren).
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In der Therapie ist der respektvolle Umgang mit den Wünschen des/der PatientIn unabdingbar.
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Der/die PatientIn hat ein Recht darauf, dass der/die PsychotherapeutIn Fragen zum therapeutischen Vorgehen
beantwortet.
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PsychotherapeutInnen dürfen nicht ihre persönlichen, wirtschaftlichen oder sexuellen Interessen gegenüber PatientInnen
verfolgen.
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Die Psychotherapie sollte langfristig soziale Kontakte fördern und nicht belasten.
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Der/die TherapeutIn hat entsprechend der Berufsordnung für Ärzte und dem Psychotherapeutengesetz Berufspflichten, wie z.B.
die Teilnahme an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen und gem. § 203 StGb (Verletzung von Privatgeheimnissen) die Pflicht zur Verschwiegenheit. Jeder/jede
PsychotherapeutIn soll zudem regelmäßig Supervision in Anspruch nehmen.
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In Deutschland gibt es im ambulanten Bereich zwei anerkannte wissenschaftlich-psychotherapeutische Methoden und drei
Verfahren. Alle Verfahren werden als Einzel- und Gruppenpsychotherapie angeboten:
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tiefenpsychologisch-psychodynamische Methode: tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie,
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verhaltenstherapeutisch Methode: Verhaltenstherapie.
Wechselwirkungen von Psychotherapie
Wenn der/die PatientIn zur selben Zeit mehrere Psychotherapien oder psychosoziale Beratungen in Anspruch nimmt,
kann dies zu unerwünschten Wirkungen führen.
Bei der stationären Psychotherapie wirken der notwendige Austausch und eine gemeinsame Supervision der an der
Behandlung beteiligten Therapeuten der Entwicklung negativer Wechselwirkungen entgegen.
Nebenwirkungen von Psychotherapie
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Es kann Phasen der Symptomverschlechterung geben.
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Es können Phasen von Selbstüberschätzung und/oder Selbstzweifel eintreten.
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Partnerschaftliche, familiäre und freundschaftliche Beziehungen können sich verändern, verbessern oder
verschlechtern.
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Berufliche Veränderungen in positiver und negativer Weise können auftreten
In der Therapie sind diese „Nebenwirkungen“ mit dem/der PsychotherapeutIn zu besprechen.
Welche unerwünschten Wirkungen können durch Psychotherapie auftreten?
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Die finanzielle und zeitliche Belastung.
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Verstrickungen in der Beziehung zum/zur PsychotherapeutIn:
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Die psychotherapeutische Beziehung ist keine private, sondern eine bezahlte Arbeitsbeziehung. Wenn überhaupt keine
Veränderung in Richtung der gestellten Therapieziele eintritt, wird empfohlen:
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Ansprechen der Problematik mit dem/der PsychotherapeutIn.
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Eventuell nochmalige/zusätzliche medizinische Abklärung.
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Einen Wechsel der Behandlung in Betracht ziehen.
Für alle Fragen stehen ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Bei Fragen zur Kostenübernahme der Behandlung wenden Sie sich bitte an ihre
Versicherung, bei Versorgungsrechtsfragen an die zuständige Vertragsärztliche Vereinigung (www.kvbawue.de), bei berufsrechtlichen Fragen zur Behandlung oder Beschwerden an die Ärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de).
Bei ethischen Fragestellungen können Sie sich auch an die Ethikkommissionen der
Fachgesellschaften DPG oder der DGPT wenden.
Broschüre zum Patientenrechtegesetz der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg.
Bearbeitung: Dr. Thomas Wesle
Quelle:
Donau-Universität Krems,
Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, 3500 Krems, Austria
www.donau-uni.ac.at/psymed
Version_4 Februar 2011 auf Basis des Forschungsprojektes
„Risiko, Nebenwirkungen und Schäden durch Psychotherapie“
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