Anmeldung |
Sie erreichen mich persönlich in meinen Telefonzeiten (Montag und Donnerstag, 12.30 – 12.45 Uhr) unter der Rufnummer: 0711/82099365. Außerhalb der Telefonzeiten ist ein Anrufbeantworter (Mailbox) eingeschaltet.
Bitte beachten Sie, dass ich aus Altersgründen keine langdauernden analytischen Behandlungen mehr annehmen kann.
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Umfang der Behandlung |
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Psychodynamische (tiefenpsychologisch fundierte) Psychotherapie |
Bei einer psychodynamischen/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie gehe ich von einem notwendigen Behandlungsumfang von 80 Behandlungsstunden (zwei Stunden/Woche) aus. In seltenen Fällen können aber auch 100 Behandlungsstunden oder mehr notwendig werden. Die Kostenerstattung der Krankenkassen ist auf max. 100 Behandlungsstunden begrenzt (Gesetzliche und Private Krankenkassen). Es wird daher dazu geraten, in der Zeit der vollen Kostenerstattung eine finanzielle Rücklage zu bilden, so dass Ihre Behandlung nicht mit der Fremdfinanzierung, sondern erst dann endet, wenn die Behandlung nicht mehr erforderlich ist. |
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Analytische Psychotherapie |
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Bei einer analytischen Psychotherapie gehe ich von einem notwendigen Behandlungsumfang von mindestens 160 Behandlungsstunden in der Regel aber von 240 Behandlungsstunden (drei Stunden/Woche) aus. In seltenen Fällen können aber auch 300 Behandlungsstunden oder mehr notwendig werden. Die Kostenerstattung der Krankenkassen ist auf höchstens 240 Behandlungsstunden, in ganz besonderen Ausnahmefällen auf 300 Behandlungsstunden begrenzt (Gesetzliche und Private Krankenkassen). Es wird daher dazu geraten, in der Zeit der vollen Kostenerstattung eine finanzielle Rücklage zu bilden, so dass Ihre Behandlung nicht mit der Fremdfinanzierung, sondern erst dann endet, wenn die Behandlung nicht mehr erforderlich ist. Eine ggf. notwendige 4. Behandlungsstunde/Woche ist über Behandlungsabschnitte von 80 Stunden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen (Psychotherapie-Richtlinien) möglich. Darüber hinausgehende psychotherapeutisch notwendige, aber nicht erstattungsfähige, vereinbarte Behandlungsstunden werden im Rahmen einer zusätzlichen Vereinbarung (Selbstzahlerbasis 80 Euro/Behandlungsstunde) abgerechnet. |
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Psychoanalyse |
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Psychoanalysen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bei einer Psychoanalyse gehe ich von einem notwendigen Umfang von wenigstens 400 Analysestunden (vier Stunden/Woche) in der Regel aber mehr (600 bis 800 Analysestunden, das entspricht vier bis fünf Jahren Analysezeit) aus. Eine Abrechnung als Analytische Psychotherapie ist in einzelnen Fällen möglich (s. o). Es wird in jedem Fall dazu geraten, in der Zeit der Kostenerstattung finanzielle Rücklagen zu bilden, so dass Ihre Psychoanalyse nicht mit der Fremdfinanzierung, sondern erst dann endet, wenn die Psychoanalyse nicht mehr erforderlich ist. |
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Links: |
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GBA Gemeinsamer Bundesausschuss - Psychotherapie-Richtlinien |
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