Anmeldung

 

 

Sie erreichen mich persönlich in meinen Telefonzeiten (Montag und Donnerstag, 12.30 – 12.45 Uhr) unter der Rufnummer: 0711/82099365. Außerhalb der Telefonzeiten ist ein Anrufbeantworter (Mailbox) eingeschaltet.

 

Bitte beachten Sie, dass ich aus Altersgründen keine langdauernden analytischen Behandlungen mehr annehmen kann.

 

 

Umfang der Behandlung

 

Psychodynamische (tiefenpsychologisch fundierte) Psychotherapie

Bei einer psychodynamischen/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie gehe ich von einem notwendigen Be­handlungsum­fang von 80 Behandlungsstunden (zwei Stunden/Woche) aus.

In seltenen Fällen können aber auch 100 Behandlungsstunden oder mehr notwendig werden. Die Kostenerstattung der Krankenkassen ist auf max. 100 Be­handlungsstunden be­grenzt (Gesetzliche und Private Krankenkassen). Es wird daher dazu geraten, in der Zeit der vollen Kostenerstattung eine finanzielle Rücklage zu bilden, so dass Ihre Behand­lung nicht mit der Fremdfinanzierung, sondern erst dann endet, wenn die Behandlung nicht mehr erforderlich ist.

 

Analytische Psychotherapie

 

Bei einer analytischen Psychotherapie gehe ich von einem notwendigen Be­handlungsum­fang von mindestens 160 Be­handlungs­stunden in der Regel aber von 240 Behandlungs­stunden (drei Stunden/Woche) aus.

In seltenen Fällen können aber auch 300 Behandlungsstunden oder mehr notwendig werden. Die Kostenerstattung der Krankenkassen ist auf höchstens 240 Be­handlungsstunden, in ganz besonderen Ausnahmefällen auf 300 Be­hand­lungsstunden be­grenzt (Gesetzliche und Private Krankenkassen). Es wird daher dazu geraten, in der Zeit der vol­len Kostenerstattung eine finanzielle Rücklage zu bilden, so dass Ihre Behand­lung nicht mit der Fremdfinanzierung, sondern erst dann endet, wenn die Behandlung nicht mehr erforderlich ist.

Eine ggf. notwendige 4. Behandlungs­stun­de/Woche ist über Behandlungsabschnitte von 80 Stunden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen (Psychotherapie-Richtlinien) möglich. Darüber hinausgehende psychotherapeutisch notwendige, aber nicht erstattungsfähige, vereinbarte Behandlungsstunden werden im Rahmen einer zusätzlichen Vereinbarung (Selbstzahlerbasis 80 Euro/Behandlungsstunde) abge­rech­net.

 

Psychoanalyse

 

Psychoanalysen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bei einer Psycho­analyse gehe ich von einem notwendigen Um­fang von wenigstens 400 Analysestunden (vier Stun­den/Woche) in der Regel aber mehr (600 bis 800 Analysestunden, das entspricht vier bis fünf Jahren Analysezeit) aus.

Eine Abrechnung als Analytische Psychotherapie ist in einzelnen Fällen möglich (s. o). Es wird in jedem Fall dazu ge­ra­ten, in der Zeit der Kostenerstattung finanzielle Rücklagen zu bilden, so dass Ihre Psychoanalyse nicht mit der Fremd­finanzierung, sondern erst dann endet, wenn die Psychoanalyse nicht mehr erforderlich ist.

 

Links:

 

GBA Gemeinsamer Bundesausschuss - Psychotherapie-Richtlinien